Wer darf einkaufen?
Zum Einkauf berechtigt ein Kundenausweis, der direkt bei der Tafel Rheinfelden ausgestellt wird.
Bürozeit: Montag 11 Uhr – 15.30 Uhr
Erforderliche Dokumente: Personalausweis / Reisepass / Passersatz / alle aktuellen Einkommensunterlagen
Sie erhalten einen Ausweis, wenn Sie in Rheinfelden wohnen und folgende Leistungen beziehen:
Bürgergeld/Grundsicherung oder Leistungen nach AsylbLG / SGB II / SGB XII
oder bei folgenden Einkommensgrenzen:
1 volljährige Person 1300,- Euro
jede weitere volljährige Person 600,- Euro
jedes Kind 500,- Euro
Alleinstehende zusätzlich 500,- Euro